Entwurfsplanung
ist die Phase in einem Planungsprozess, in dem ein Entwurf erarbeitet wird. Der Begriff wird in Österreich vor allem im Bauwesen verwendet und ist als dritte Phase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert.
Die Entwurfsplanung wird von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern durchgeführt. Ziel ist ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt.
Einreichplanung
auch Eingabeplanung oder Genehmigungsplanung genannt, ist ein Teil einer Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken. Sie ist die vierte Phase der Leistungsphasen nach HOAI und umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung.
Genehmigungsplanungen dürfen in Österreich und vielen anderen Ländern nur von Bauvorlage-berechtigten angefertigt werden.
Ausführungsplanung
ist ein Teil der Bauplanung. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Während des Planungsprozesses findet meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten wie Ingenieuren, Produktherstellern und eventuell auch ausführenden Unternehmen statt, um Detailfragen zu klären. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Ausführungsplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte im M 1:50, Details von M 1:20 bis M 1:1). Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird.
Energieausweis
ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Österreich durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Diese Rechtsnormen sollen die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) umsetzen, mit der die frühere Richtlinie 2002/91/EG ersetzt wurde.
Kostenschätzung
nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen – werden die „Kosten auf der Grundlage der Vorplanung“ ermittelt. Die Kostenschätzung stellt somit eine Grundlage bei der Entscheidung über die Weiterführung der Vorplanung zur Entwurfsplanung (siehe Leistungsphasen nach HOAI) dar.
Sie basiert insbesondere auf den zeichnerischen Darstellungen und sonstigen Planunterlagen der Vorplanung. Daraus lassen sich zu "bauende Mengen" ermitteln.
Sachverständiger
ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise im Bauwesen. Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen, kann das Gericht oder die Behörde die Sachfrage an einen Sachverständigen zur Beantwortung delegieren. Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtsgutachter oder Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.